Die Kerkener CDU möchte die Parkplatzsituation in Neubaugebieten und ggfs. Mehrfamilienhausbau konfortabler gestalten. Dazu hat sie Aufklärung beantragt.
Was ist daraus geworden?
10.01.2018: Versand an den Bürgermeister.
Antwort des Bürgermeisters: „Für den Bereich des Bauvorhabens an der Marktstraße in Aldekerk existiert kein Bebauungsplan. Das bedeutet, wir haben dort keine Rechtsgrundlage für eine erhöhte Festlegung von zu schaffenden Parkplätzen. Stattdessen sind hier die entsprechenden Bestimmungen der Landesbauordnung (BauO NRW) maßgeblich, die einen Stellplatz je Wohneinheit vorsehen.
Der Antragsteller will jedoch (freiwillig) mehr Stellplätze als nach der BauO NRW erforderlich errichten (lt. Vorlage).
Wenn wir für (z.B.) Neubaugebiete einen neuen Bebauungsplan auflegen, haben wir (bereits jetzt) die Möglichkeit, dann auch eine entsprechend höhere Anzahl von Stellplätzen festzulegen.
Die Landesregierung NRW arbeitet aber zur Zeit mit Nachdruck an einer Novellierung der BauO NRW und dabei u.a. auch an dem Thema Stellplatzpflicht. Nach unserer Auffassung sollten wir die Ergebnisse der Überarbeitung abwarten und – wenn mehrheitlich gewünscht – für Kerken entsprechend umsetzen. Wir rechnen damit, dass spätestens bis zum Jahresende die neue BauO NRW feststeht und werden das Thema dann im Bauausschuss/Rat vortragen.
Hinsichtlich der von dir angesprochenen Ablösung von Stellplätzen, haben wir bei Bauvorhaben in den Ortskernen (also auch für den vorliegenden Antrag Marktstraße) jetzt schon die Möglichkeit, Ablösesummen zu verlangen, wenn die Anzahl der vorgeschriebenen Stellflächen nicht eingehalten wird (was aber hier, wie gesagt, nicht der Fall ist).
CDU: Wir bleiben am Ball. Die Verwaltung ist beauftragt, auf Basis des neuen Rechtes ab 1.1.2019 eine allgemein gültige Stellplatzsatzung zu erstellen. Dazu ist allerdings erforderlich, dass das Land NRW Auführungsbestimmungen erlässt; und dass eine Mustersatzung erstellt wird. Das kann noch dauern.