An den BĂŒrgermeister gesandt am 7.5.2019:
Ein BĂŒrger hat beantragt, den wassergebundenen Weg zu seinem Haus zu asphaltieren. Das wurde seitens der Verwaltung zunĂ€chst abgelehnt, da in einem lange zurĂŒckliegenden Grundsatzbeschluss festgelegt worden war, dass eine entsprechende Asphaltierung in keinem Fall erfolgen soll.
Nun sollte der Grundsatzbeschluss möglicherweise gekippt werden (Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss, Top 8, Vorlage 493). Die CDU sieht zunÀchst Informationsbedarf und stellte daher folgenden Antrag:
„vor langer Zeit wurde ein Ratsbeschluss gefasst, nach dem in Kerken kein wassergebundener Weg mehr asphaltiert wird.
Aus gegebenem Anlass ( Antrag von Herrn … ) bitten wir um Mitteilung, wie viele km wassergebundene Wege mit Anlieger es in unserer Gemeinde gibt; also welcher Aufwand insgesamt anfallen wĂŒrde, wenn alle entsprechenden Anlieger eine asphaltierte Zufahrt bekommen wĂŒrden.
Nur dann können wir uns einen genauen Eindruck ĂŒber die Kosten machen. Gleichzeitig bitten wir um PrĂŒfung, welche Beteiligung seitens der BĂŒrger in diesen FĂ€llen durch Satzung bzw. individuelle Vereinbarungen möglich und zulĂ€ssig sind.“
Reaktion:
Eine entsprechende Auflistung liegt zwischenzeitlich vor.