An den Bürgermeister gesandt am 7.5.2019:
Ein Bürger hat beantragt, den wassergebundenen Weg zu seinem Haus zu asphaltieren. Das wurde seitens der Verwaltung zunächst abgelehnt, da in einem lange zurückliegenden Grundsatzbeschluss festgelegt worden war, dass eine entsprechende Asphaltierung in keinem Fall erfolgen soll.
Nun sollte der Grundsatzbeschluss möglicherweise gekippt werden (Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss, Top 8, Vorlage 493). Die CDU sieht zunächst Informationsbedarf und stellte daher folgenden Antrag:
„vor langer Zeit wurde ein Ratsbeschluss gefasst, nach dem in Kerken kein wassergebundener Weg mehr asphaltiert wird.
Aus gegebenem Anlass ( Antrag von Herrn … ) bitten wir um Mitteilung, wie viele km wassergebundene Wege mit Anlieger es in unserer Gemeinde gibt; also welcher Aufwand insgesamt anfallen würde, wenn alle entsprechenden Anlieger eine asphaltierte Zufahrt bekommen würden.
Nur dann können wir uns einen genauen Eindruck über die Kosten machen. Gleichzeitig bitten wir um Prüfung, welche Beteiligung seitens der Bürger in diesen Fällen durch Satzung bzw. individuelle Vereinbarungen möglich und zulässig sind.“
Reaktion:
Eine entsprechende Auflistung liegt zwischenzeitlich vor.