Die Gebühren für das kommende Jahr sind Ende eines Jahres immer Gesprächs- und Nachrichtenthema. Ein Überblick:
- Die Abfallgebühren bleiben unverändert nach deutlichem Rückgang in den letzten Jahren. (Kalkulation als Grundlage)
- Die Wasserverbrauchsgebühren sinken deutlich (übrigens auch rückwirkend für 2018), die Anschlussgebühr bleibt stabil. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil, das die Berechnungsgrundlage ändert. (Kalkulation als Grundlage)
- Die Abwassergebühren steigen in den wesentlichen Punkten geringfügig. Obwohl eine Gruppe im Kerkener Gemeinderat eine Steigerung von 40 % in den nächsten drei Jahren vorausgesagt hat, werden sich die Gebühren etwa um 10 – 15 % steigen. Denn die Gruppe hatte eine Steigerung einer Verbandsumlage (Bearbeitung in Kläranlagen usw.) um 40 % gleichgesetzt mit einer Steigerung aller Gebühren. Diese sind jedoch vielfältiger und bewegen sich nur geringfügig. (Kalkulation als Grundlage)
- Die Friedhofsgebühren sind sehr vielfältig , sie verändern sich unterschiedlich, steigen teilweise erheblich (werden hier nicht dargestellt). (Kalkulation als Grundlage)
- Die Marktgebühr bleibt stabil, spielt in der Praxis keine große Rolle.
Um die Gebührenhöhe zu ermitteln, erfolgt jährlich eine planmäßige Kalkulation der Erlöse und Aufwendungen des folgenden Jahres. Dabei richtet sich die Berechnung nach dem Kommunal-Abgaben-Gesetz (KAG) für NRW. Die Gemeinde erhält für den Einsatz ihres Kapitals eine angemessene Verzinsung, und sie bekommt ihre unmittelbaren Aufwendungen (z.B. Personal in den entsprechenden Ämtern) erstattet.
Werden in der Realität mehr Gebühren eingenommen als Kosten angefallen sind, werden die Überschüsse in den folgenden 3 Jahren zur Verminderung der Gebühren eingesetzt.
Die Müllgebühren summieren sich übrigens auf gut 1,2 Mio.€ je Jahr, die Abwassergebühren auf gut 1,8 Mio. €.
Die CDU hatte für 2018 Anträge gestellt, die Wassergebühren und die Abwassergebühren in ihrer Systematik zu verändern. Bei den Wassergebühren soll die Anschlussgebühr nicht mehr nach Häusern, sondern nach Haushalten gerechnet werden. Bei der Abwassergebühr sollte erstmals eine Staffelung passieren. Im Laufe des Jahres 2017 wurde das seitens der Verwaltung ausgearbeitet. Dann wurde einhellig beschlossen, die bisherige Systematik beizubehalten. (Ausarbeitungen der Verwaltung für Wasser und Abwasser)