CDU

Baumaßnahme Kleine Bleiche, was passiert hier?

20. 03.19

Sehr emotional ging es in der letzten Rats- sowie Bau-, Umwelt- und Planungs-Auschuss-Sitzung seitens einiger BĂŒrger und Ratsmitglieder zu. Architekt Lars Schroers, der in der Nachbarschaft wohnt und auch sein ArchitekturbĂŒro betreibt, möchte auf dem GelĂ€nde einer frĂŒheren Fabrik Ecke „Kleine Bleiche“/gegenĂŒber “Beginenweg“ vier MehrfamilienhĂ€user (je 5 Wohnungen) bauen. In der Ausschuss-Sitzung war auch der EigentĂŒmer anwesend. Er wohnt dort und ist selbstverstĂ€ndlich an einer optisch schönen Lösung interessiert.

Grundlage seitens des Landes ist die Landesbauordnung, seitens der Gemeinde der Bebauungsplan und die dazu gehörige Gestaltungssatzung.

Im Bebauungsplan (BP) steht u.a., dass das GelĂ€nde Mischgebiet ist, und HĂ€user mit 2 Etagen gebaut werden dĂŒrfen. Andere Vorschriften diesbezĂŒglich sind an dieser Stelle nicht relevant.

Die Gestaltungssatzung sieht u.a. vor, dass ein 2-geschossiges GebĂ€ude höchsten 10,40 m hoch sein darf. Die Dachform muss Sattel- oder Walmdach sein, eine Dachneigung ist nicht vorgeschrieben. Ausnahmen sind zulĂ€ssig. Außerdem ist das Außenmaterial vorgeschrieben, doch auch hier sind Ausnahmen zulĂ€ssig.

Die diesen BP betreffende Landesbauordnung sieht vor, dass auf die 2 Geschosse ein Staffelgeschoss gesetzt werden darf. Staffelgeschoss ist eine zusĂ€tzliche Etage mit geraden WĂ€nden, die nicht mehr als 66,6 % der FlĂ€che des darunter liegenden Geschosses einnimmt. Der Rest der FlĂ€che wird ĂŒblicherweise eine Hochterasse sein. Dachform, Gesamthöhe und Material richten sich trotzdem nach der Gestaltungssatzung.

Soweit könnten vorgesehene HĂ€user gebaut werden, ohne dass jemand das verhindern kann. Vielmehr könnten ĂŒber Ausnahmeregelungen FlachdĂ€cher sowie abweichende Materialien (z.B. Kunststoffplatten, Holz) genutzt werden. Übrigens sieht das alte Recht vor, dass je Wohneinheit nur eine Auto-StellflĂ€che genutzt vorgesehen wird.

 Der beantragende Architekt möchte nach dem ab 1.1.2019 geltenden Recht bauen. Die einzige Änderung, die hier relvant ist, erlaubt Staffelgeschosse statt 66,6 % jetzt 75 % der FlĂ€che der darunter liegenden Wohnungen groß sein können. Das ist nach EinschĂ€tzung der CDU keine erhebliche Änderung. Alle anderen Bedingungen bleiben gleich. Seitens einiger BĂŒrger und Ratsmitglieder werden die Staffelgeschosse in Frage gestellt. Zur Klarstellung: nur die Anwendung neuen Rechtes steht zur Abstimmung, nicht Staffelschoss oder SchrĂ€gdach, nicht Einfamilien- oder MehrfamilienhĂ€user, nicht Firma oder WohngebĂ€ude.

Der Architekt hat sein Vorhaben erlĂ€utert und sogar ein 3-D-Modell erstellt. FĂŒr die drei an der Straße liegenden HĂ€user hatte er zusĂ€tzlich in einer Planung ein SchrĂ€gdach dargestellt. Der CDU-Fraktion hat das allerdings nicht gefallen.

 Die CDU legt Wert darauf, dass

  • statt 1 jetzt 1,5 StellplĂ€tze je Wohneinheit bereit gestellt werden. Das hat der Architekt zugesagt. Warum nur 1,5 und nicht „mindestens 2“, wie teilweise gefordert wird. ErfahrungsgemĂ€ĂŸ hat nicht jede Partei 2 PKW. In einem Ă€hnlich gelagerten Fall wurde ermittelt, dass 44 % der Mieter ein Zweitfahrzeug unterhalten. Übrigens: bei EinfamilienhĂ€usern stehen hĂ€ufig 2 PlĂ€tze zur VerfĂŒgung: Garage und Vorplatz dazu. Trotzdem stellen die EigentĂŒmer ihre Fahrzeuge am Straßenrand ab. WĂŒrde man das berĂŒcksichtigen, mĂŒsste man je Wohneinheit 4 StellplĂ€tze vorsehen. Ist das realistisch? Und noch etwas: Die Verwaltung ist beauftragt, eine Satzung zur Thematik StellplĂ€tze nach neuem Recht zu schaffen. Das wird allerdings aus GrĂŒnden fehlender Muster und personeller Probleme der Bauabteilung noch lĂ€ngere Zeit in Anspruch nehmen.
    Behauptet wurde, dass 4 ParkplĂ€tze im öffentlichen Raum wegfallen. Das ist richtig. Allerdings ist die Parkplatzsituation an dieser Stelle entspannt. Und wenn jeder Nachbar seine StellplĂ€tze statt StraßenstellplĂ€tze nutzt, besteht ĂŒberhaupt kein Problem.
  • das Baumaterial niederrheinisch, aber modern ist. Das bedeutet in erster Linie Klinker, zusĂ€tzliche Materialen in untergeordneten Mengen sind zulĂ€ssig.
  • fĂŒr das im Hintergrund liegende GebĂ€ude ein Flachdach zulĂ€ssig ist. FĂŒr die an der Straßenseite liegenden GebĂ€ude wird es kein Flachdach geben.

Wir sind davon ĂŒberzeugt, einen in diese Wohngegend passende Bebauung zu bekommen. Der dort wohnende Architekt legt Wert darauf, in schöner Umgebung zu leben und zu arbeiten.

Übrigens: sollte das nicht zustande kommen, kann dieser oder ein ein anderer Investor und Architekt (der möglicherweise nicht aus Kerken kommt) im Rahmen der oben dargestellten Vorschriften bauen, ohne jemanden zu fragen. Also Staffelgeschoss, nur ein Stellplatz und möglicherweise eher hĂ€ĂŸlich. Auch könnte statt Wohnbebauung auch ein kleines Werk dort errichtet werden. Niemand kann das verhindern, niemand wird gefragt.