Kerken ist aus Sicht der EG-Richtlinie 2002/49/EG und §§ 47 a – f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eine eher ruhige Gemeinde. In einer Ausarbeitung berechnete das Gutachterbüro Peutz Consult die theoretischen Lärmwerte. Grundlage sind Vorgaben staatlicher Stellen.
Betrachtet wird die gesamte Gemeinde mit allen Verkehrswegen. Dabei spielen die Mengen an Bewegungen sowie die drei Dimensionen Tag, Abend und Nacht eine Rolle. Ausgangspunkt sind für Tag und Abend 70 Dezibel und für die Nacht 60 Dezibel. Das ist ganz schön laut, werden manche Anwohner z.B. auf der Hülser Straße feststellen. Beim Lärmaktionsplan geht es darum, die errechneten Werte möglichst abzusenken.
Die Bundesbahn spielt bei der Untersuchung keine Rolle, da weniger als 30.000 Züge im Jahr durch unser Dorf fahren (gut 20.000).
Die Autobahn A40 ist zu beachten, auch wenn nur ein kurzes Stück durch Stenden verläuft. Allerdings ist der Abstand zu den Gebäuden so groß, dass das für die Betrachtungen nicht relevant ist. Stendener werden bei Süd-West-Wind und Nässe sicherlich anders empfinden. Die CDU hatte sich vor einigen Jahren für Lärmschutz eingesetzt, war aber seitens des Landesstraßenbetriebes wg. zu geringem Lärm abgewiesen worden. Eine angebrachte Lärmschutzwand soll vor allem Haag schützen. Es ist im Übrigen vorgesehen, die Fahrbahnoberfläche aus Beton im Rahmen der allgemeinen Sanierung durch Flüsterasphalt zu ersetzen.
Einzige sonst zu betrachtende Straße ist die B9 in gesamter Länge. Unter Betrachtung der o.a. Lärmwerte sind tags 17 und nachts 22 Gebäude betroffen. Wer betroffen ist steht im Gutachten auf Seite 13. Naturgemäß steht die Hülser Straße mit 11 (tags) und 13 (nachts) Gebäuden im Mittelpunkt. Auch die B9 erhält Flüsterasphalt und wird damit etwas leiser. In wesentlichen Teilen besteht die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h, das ist für eine Bundesstraße eine recht geringe Begrenzung. Denn der Verkehr soll ja fließen. Und im Bereich Aldekerk hatte der Kreis Kleve als zuständige Verkehrsbehörde vor nicht allzu langer Zeit eine Senkung der Geschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h abgelehnt (Hintergrund: mehrere gefährliche Unfälle).
Was ist zu tun? Der Gutachter rät, nichts zu unternehmen. Er bescheinigt der Gemeinde, im Gegensatz zu vielen anderen eher ruhig zu sein. Schulen, Altenheime und andere wesentliche Einrichtungen sind nicht betroffen. Die entsprechenden Eigentümer haben ggfs. das Recht zu passivem Lärmschutz (insbesondere Doppelglasscheiben). nach dem Gutachter dürften allerdings die meisten solchen Lärmschutz bereits besitzen. Trotzdem wurde in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungs-Ausschusses vom 10.9.2019 besprochen, die Eigentümer seitens der Verwaltung zu informieren.
In der Sitzung wurde der Plan bei einer Gegenstimme dem Rat zur Annahme empfohlen. Der Rat entscheidet am 25.9.2019.
Nachzulesen ist das Gutachten in der Vorlage 609/2014-2020.