CDU

LĂ€rmaktionsplan – das ruhige Dorf

11. 09.19

Kerken ist aus Sicht der EG-Richtlinie 2002/49/EG und §§ 47 a – f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eine eher ruhige Gemeinde. In einer Ausarbeitung berechnete das GutachterbĂŒro Peutz Consult die theoretischen LĂ€rmwerte. Grundlage sind Vorgaben staatlicher Stellen.

Betrachtet wird die gesamte Gemeinde mit allen Verkehrswegen. Dabei spielen die Mengen an Bewegungen sowie die drei Dimensionen Tag, Abend und Nacht eine Rolle. Ausgangspunkt sind fĂŒr Tag und Abend 70 Dezibel und fĂŒr die Nacht 60 Dezibel. Das ist ganz schön laut, werden manche Anwohner z.B. auf der HĂŒlser Straße feststellen. Beim LĂ€rmaktionsplan geht es darum, die errechneten Werte möglichst abzusenken.

Die Bundesbahn spielt bei der Untersuchung keine Rolle, da weniger als 30.000 ZĂŒge im Jahr durch unser Dorf fahren (gut 20.000).

Die Autobahn A40 ist zu beachten, auch wenn nur ein kurzes StĂŒck durch Stenden verlĂ€uft. Allerdings ist der Abstand zu den GebĂ€uden so groß, dass das fĂŒr die Betrachtungen nicht relevant ist. Stendener werden bei SĂŒd-West-Wind und NĂ€sse sicherlich anders empfinden. Die CDU hatte sich vor einigen Jahren fĂŒr LĂ€rmschutz eingesetzt, war aber seitens des Landesstraßenbetriebes wg. zu geringem LĂ€rm abgewiesen worden. Eine angebrachte LĂ€rmschutzwand soll vor allem Haag schĂŒtzen. Es ist im Übrigen vorgesehen, die FahrbahnoberflĂ€che aus Beton im Rahmen der allgemeinen Sanierung durch FlĂŒsterasphalt zu ersetzen.

Einzige sonst zu betrachtende Straße ist die B9 in gesamter LĂ€nge. Unter Betrachtung der o.a. LĂ€rmwerte sind tags 17 und nachts 22 GebĂ€ude betroffen. Wer betroffen ist steht im Gutachten auf Seite 13. NaturgemĂ€ĂŸ steht die HĂŒlser Straße mit 11 (tags) und 13 (nachts) GebĂ€uden im Mittelpunkt. Auch die B9 erhĂ€lt FlĂŒsterasphalt und wird damit etwas leiser. In wesentlichen Teilen besteht die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h, das ist fĂŒr eine Bundesstraße eine recht geringe Begrenzung. Denn der Verkehr soll ja fließen. Und im Bereich Aldekerk hatte der Kreis Kleve als zustĂ€ndige Verkehrsbehörde vor nicht allzu langer Zeit eine Senkung der Geschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h abgelehnt (Hintergrund: mehrere gefĂ€hrliche UnfĂ€lle).

Was ist zu tun? Der Gutachter rĂ€t, nichts zu unternehmen. Er bescheinigt der Gemeinde, im Gegensatz zu vielen anderen eher ruhig zu sein. Schulen, Altenheime und andere wesentliche Einrichtungen sind nicht betroffen. Die entsprechenden EigentĂŒmer haben ggfs. das Recht zu passivem LĂ€rmschutz (insbesondere Doppelglasscheiben). nach dem Gutachter dĂŒrften allerdings die meisten solchen LĂ€rmschutz bereits besitzen. Trotzdem wurde in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungs-Ausschusses vom 10.9.2019 besprochen, die EigentĂŒmer seitens der Verwaltung zu informieren.

In der Sitzung wurde der Plan bei einer Gegenstimme dem Rat zur Annahme empfohlen. Der Rat entscheidet am 25.9.2019.

Nachzulesen ist das Gutachten in der Vorlage 609/2014-2020.