An diesem Tag liegt die Kommunalwahl schon 3 Tage zurück. Dem Ausschuss obliegt, die Ergebnisse der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin sowie der Wahl zum Gemeinderat festzustellen. Aus dem vorläufigen amtlichen Endergebnis wird ein amtliches Endergebnis, wenn nicht am Wahltag Einspruch erhoben wurde.
Alles wurde einstimmig beschlossen. Die Unterlagen sind hier herunter zu laden.