Wir haben am 27.1.2021 folgenden Antrag an den BĂŒrgermeister gesandt:
Antrag: Vorgartensatzung und Förderrichtlinie fĂŒr die Gemeinde Kerken
ein uns gegenĂŒber hĂ€ufig kommuniziertes Ărgernis ist die zunehmende Versiegelung und Verschotterung von VorgĂ€rten. Was dem Hausbesitzer als âbequeme Lösungâ gegen möglicherweise aufwĂ€ndige Gartenarbeit im wenig genutzten Vorgarten erscheint, hat zahlreiche ökologische Nachteile:
- Verlust von Lebensraum: Jeder Quadratmeter Garten bietet einer Vielzahl von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen den von ihnen benötigten Lebensraum.
- Verlust von Nahrung fĂŒr höher in der Nahrungskette stehende Tiere: Sei es das Blatt fĂŒr die Blattlaus und eben diese fĂŒr den MarienkĂ€fer oder der Regenwurm fĂŒr die Amsel: Wo durch Versiegelung und Verschotterung Pflanzen keinen Lebensraum mehr haben, dort finden auch kleine und gröĂere Tiere keine Nahrung mehr und wandern oder sterben ab.
- Insektensterben: Ohne InsektenbestĂ€ubung kann eine Produktion zahlreicher Lebensmittel nicht mehr stattfinden. Die fehlenden Nahrungsquellen eines Steingartens fĂŒhren zu einem weiteren RĂŒckgang der Insektenzahl.
- BodenschÀdigung: Durch Versiegelung vertrocknet und verödet der Boden darunter. Auch Verschotterung verdichtet durch das hohe Gewicht den Boden langfristig. Somit kann Regenwasser nicht mehr in den Boden eindringen und lÀuft in das Kanalnetz.
- Mikroklima: An heiĂen Sommertagen heizen sich Stein- und SchottergĂ€rten wesentlich stĂ€rker auf als PflanzengĂ€rten, da diese durch pflanzliche Verdunstung kĂŒhlen und Schatten spenden.
Wir beantragen daher die Erstellung einer Vorgartensatzung. Zur UnterstĂŒtzung beantragen wir, eine Förderrichtlinie zu erarbeiten. Durch diese sollen EigentĂŒmer, die ihre VorgĂ€rten von verschotterten oder versiegelten zu naturnahen VorgĂ€rten umgestalten, Fördermittel erhalten können.
Eine Vorgartensatzung, die eine ĂŒbermĂ€Ăige Versiegelung und Verschotterung untersagt, ist laut § 86 BauO NRW zulĂ€ssig. Somit können Kommunen Vorschriften erlassen, die gewisse Vorgartengestaltungen untersagen. Diese sollen gelten fĂŒr alle Neubauten mit VorgĂ€rten sowie die Neugestaltung bestehender VorgĂ€rten im Gemeindegebiet.
Die Signalwirkung, die von einer Vorgartensatzung im beschriebenen Sinne ausgeht, kann auch langfristig zum Umdenken einiger âSteingartenbesitzerâ fĂŒhren. Das soll durch die Förderung weiter unterstĂŒtzt werden.
Wir wĂŒnschen auch, dass regelmĂ€Ăig daran erinnert wird.
Ergebnis:
Umweltausschuss 02.03.2021: Auftrag an die Verwaltung einstimmig erteilt.
Gemeinderat 24.03.2021: Auftrag an die Verwaltung einstimmig erteilt.