Wir haben am 28.01.2022 folgenden Antrag an den BĂŒrgermeister gestellt:
Anpassungen der Gestaltungssatzungen Aldekerk und Nieukerk
Wir begrĂŒĂen, dass nach gut 30 Jahren die Gestaltungssatzungen aktualisiert werden. Wir halten es fĂŒr unsere Ortskerne fĂŒr wichtig, auf die Gestaltung der GebĂ€ude Einfluss zu nehmen. AuĂerdem akzeptieren wir, dass durch die Gestaltungssatzungen klare Vorgaben fĂŒr die Verwaltung bestehen bei der Möglichkeit, Ausnahmen im angemessenen Rahmen zuzulassen.
Doch haben wir einige ĂnderungswĂŒnsche. ZunĂ€chst stellen wir fest, dass in den EntwĂŒrfen die Grenzen an die Grenzen der EntwĂŒrfe der Denkmalbereichssatzungen angepasst wurden. Letztere allerdings wird noch nicht beschlossen; vielmehr wird nur das erforderliche Verfahren eingeleitet. Wie sich der Denkmalbereich nach Abschluss des Verfahrens gestaltet bleibt abzuwarten, ebenso die Frage, ob ĂŒberhaupt Denkmalbereichssatzungen realisiert werden. Dazu wollen wir dem Verfahren nicht vorgreifen.
Aus diesem Grund möchten wir, dass die Grenze fĂŒr die Anpassung aus den bestehenden Gestaltungssatzungen entnommen wird. AuĂerdem geben wir die in der Anlage genannten Positionen zur Diskussion.
Was ist passiert?
Bau- und Planungsausschuss 01.02.2022: Es ergab sich eine intensive Diskussion. Im Ergebnis bleibt die Grenze zunÀchst strittig, die Verabschiedung wurde auf die kommende Ratssitzung verschoben.
Ăbrigens: die Denkmalbereichssatzung wird zu diesem Zeitpunkt nicht beschlossen, nur das Verfahren dazu wurde einstimmig eingeleitet.
Danach hat die CDU-Fraktion einen neuen Antrag eingereicht:
In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses hat es viele neue Aspekte ergeben. Weiterhin finden laufend GesprĂ€che mit verschiedenen EigentĂŒmern statt.
Diese veranlassen uns, den Antrag vom 28.01.2022 zu konkretisieren. Wir beantragen insofern:
- Die Grenze der Gestaltungssatzungen soll den Grenzen des IHK entsprechen. Dadurch erreichen wir möglichst viele EigentĂŒmer zur Nutzung des Hof- und Fassadenwettbewerbes, ohne die Grenzen des Entwurfes der Denkmalbereichssatzungen vorab zu benennen.
- In der Anlage zu Ihrer Mail vom 1.2. wurden schon div. WĂŒnsche als erledigt gekennzeichnet. Unter 3.6.1 b und 3.6.2 sollten DachflĂ€chenfenster und Dachgauben auf 1/3 der FirstlĂ€nge begrenzt werden, allerdings nur, soweit die vorhandene Bausubstanz dies nicht konterkariert.
- In Pos. 3.7 sind unter a â c und f â h sehr gute Beschreibungen der gewĂŒnschten Farben und Materialien enthalten. Andererseits sind vielfĂ€ltige Farben und Materialien in beiden Ortszentren anzutreffen. Die Punkte d â e sollen ersatzlos gestrichen werden.
- Zu Pos. 6 und 6.1 sollen GesprĂ€che mit den Werbetreibenden (insbesondere Werbering Nieukerk) gefĂŒhrt werden. Wir bitten um Berichterstattung in einer der nĂ€chsten Sitzungen. Bis dahin und ggfs. unter Ănderung der SatzungsentwĂŒrfe wird die Beschlussfassung verschoben.
Was ist daraus passiert?
Gemeinderat 16.02.2022: Die entsprechenden Punkte wurden von der Tagesordnung genommen, da eine so kurzfristige Bearbeitung durch die Verwaltung nicht möglich war.
Gemeinderat 23.03.2022: Es wurden einige Ănderungen besprochen und beschlossen.
- Die Grenzen bleiben wie vorgeschlagen.
- Die RAL-Farbenliste bleibt erhalten.
- Die Pos. 6 und 6.1. bleiben zunÀchst enthalten, werden aber durch die Verwaltung mit den Gewerbetreibenden besprochen.
- FĂŒr die CDU besonders wichtig: Der Absatz 3.8 Pos. 4 wurde ersatzlos gestrichen. Dadurch sind Solarthermie- und Photovoltaiskanlagen zugelassen ohne besonders genhemigt zu werden. Ausnahme sind natĂŒrlich DenkmĂ€ler.