CDU

Ergebnis Gemeinderat

04. 05.22

Der Kerkener Gemeinderat hatte nur ein Thema zu besprechen, die Denkmalbereichssatzungen fĂŒr Aldekerk und Nieukerk. In der Ratssitzung am 16.2. waren beide Verfahren zur Erstellung der Satzungen abgelehnt worden. Hintergrund war eine kurz zuvor bekanntgewordene Problematik, dass der Kerkener Gemeinderat wenig zu melden hatte, das Verfahren nicht wirklich im Griff hatte.

Nun hat der Kreis Kleve eine Anordnung erlassen, nachdem der Rat bis zum 15.7. die Satzungen erlassen mĂŒsse, ansonsten werden die Satzungen als Anordnungen gĂŒltig. Ersatzweise kann die Gemeinde gegen die Anordnung klagen. VerstĂ€rkt wurde die Anordnung des Kreises durch eine eine Order zum sofortigen Vollzug.

Zwischen den einzelnen Fraktionen und in diesen wurde nun heftig diskutiert, wie es weiter gehen sollte. Der BĂŒrgermeister hat fĂŒr die heutige Sitzung die alten Vorlagen wieder eingebracht, wollte also die Verfahren starten.

Zur Entspannung des Verfahrens brachte die CDU folgenden Beschlussvorschalg ein:

  • Wir stehen der Denkmalbereichssatzung weiterhin positiv gegenĂŒber. Allerdings sehen wir die weiten Grenzen des Bereiches kritisch.
  • Wir beauftragen den BĂŒrgermeister, ein informelles Verfahren (hier wurde durch den BĂŒrgermeister eine juristisch richtige Formulierung vorgeschlagen und auch allgemein akzeptiert) zur Erstellung einer Denkmalschutzbereichssatzung zu starten. Das beinhaltet einerseits BĂŒrgerinformation und BĂŒrgeranregungen, andererseits Nachholen der im Bescheid des Kreises Kleve fĂ€lschlicherweise benannten Workshops unter Beteiligung der Politik zur Anpassung der Grenzen des Bereiches.
  • Anschließend leiten wir auf Basis der dann gefundenen Lösung das Verfahren wie gesetzlich vorgeschrieben unverzĂŒglich ein.
  • Insofern beauftragen wir den BĂŒrgermeister, den Kreis zur ZurĂŒcknahme der VerfĂŒgung zu bewegen. Denn wir wollen zĂŒgig arbeiten, aber nicht einem unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸigem Druck ausgesetzt zu sein. Das gilt selbstverstĂ€ndlich auch fĂŒr den sofortigen Vollzug, fĂŒr den es (außer der neuen Gesetzgebung ab 1.6.2022) aus unserer Sicht keinen Grund gibt.

Was wollen wir erreichen? Wir wollen nicht eine Denkmalbereichssatzung erlassen, die dann an vielen Stellen korrigiert werden sollte. Vielmehr haben wir auch eigene Gedanken zur Bereinigung. Außerdem wollen wir an der Erstellung der Satzung im Vorfeld beteiligt sein.

Was wir garnicht nachvollziehen können ist die Anordnung des sofortigen Verzuges. Wir können keine Gefahr erkennen, wenn das Verfahren noch einige Monate lĂ€uft, dafĂŒr aber vernĂŒnftig abgeschlossen wird.

Der Rat folgte dem Beschlussvorschlag mit 5 Gegenstimmen.

Übrigens zeigten die Fragen einiger BĂŒrger, dass es viele Falschinformationen gibt. DafĂŒr ist die offene BĂŒrgerinformation sinnvoll. So fragte eine BĂŒrgerin, warum sie nicht darĂŒber informiert worden sei, dass ihr Haus in diesem Zusammenhang zum Denkmal wird. Klar ist, dass nur jetzt schon denkmalgeschĂŒtzte HĂ€user DenkmĂ€ler bleiben, alle anderen bleiben unberĂŒhrt.

Nachlesen können Sie die offizielle Version im Ratsinformationssystem der Gemeinde Kerken.